Antrag auf Beurlaubung für den Montag nach der Erstkommunion

Um Ihnen die Antragsstellung zu erleichtern, stellen wir Ihnen unten ein Formular zur Verfügung. Sie können den Antrag auch fomlos stellen.

Voraussetzung

Begründete, dringende Ausnahmefälle; nicht für Jahresurlaub der Erziehungsberechtigten während der Schulzeit, z.B. wegen Betriebsferien. Bei Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen kann schriftliche Bestätigung der Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft verlangt werden.

Ganze oder teilweise Nachholung des versäumten Unterrichts kann auferlegt werden.

Antrag stellen die Erziehungsberechtigten, rechtzeitig, schriftlich.

Entscheidung trifft

der Klassenlehrer: bei Beurlaubung für die Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen. [...]

Kirchliche Veranstaltungen

Beurlaubung – nach rechtzeitigem Antrag – für folgende kirchliche Veranstaltungen wird gewährt:

[…] 2. Erstkommunikanten am Montag nach der Erstkommunion; […]

Quelle: § 4 SchulbesuchsVO vom 21.3.1982 KuU 1982/S. 387 geändert am 13.1.1995 ABl. 1995/S. 43 zuletzt geändert am 6.12.2006 ABl. 2007, S. 21 LAP-Nr. 6601-21